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Für getrennt lebende, ledige, geschiedene & verwitwete Mütter/Väter und ihre Kinder!

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Finanzen

Informationen zu Finanzen

Eines der wichtigsten und drängendsten Probleme für frisch getrennte und alleinerziehende Mütter und Väter ist die Klärung der finanziellen Situation und die Versorgung der Familie. Dies verursacht oft zahlreiche schlaflose Nächte.

Hier möchten wir Euch einige allgemeine Informationen zu diesem Thema bieten

Woher bekommt man Geld für die Familie?

Kindergeld

Für jedes Kind zahlt der Staat in Deutschland Kindergeld. Ab 01.01.2021  beträgt das Kindergeld 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind. Kindergeldberechtigter ist derjenige Elternteil, bei dem das Kind den Hauptwohnsitz hat. Falls dies noch nicht der Fall ist, solltet ihr das bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung ändern lassen.

Unterhalt

Der Elternteil, bei dem das Kind NICHT überwiegend lebt, ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.Die Höhe wird jedes Jahr neu nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet. Diese Tabelle ist eine Orientierung für alle Eltern und Gerichte und wird in der Regel zur Berechnung des Kindesunterhalts herangezogen. Von diesen Beträgen wird immer noch das Kindergeld abgezogen, pro Kind die Hälfte des Kindergelds. 

Beispiel: der Elternteil A verdient 2850 € netto und muss Unterhalt an Elternteil B für ein Kind im Alter von 4 Jahren zahlen.

Damit wären 452 € Unterhalt zu zahlen, davon ziehen wir jetzt ein halbes Kindergeld in Höhe von 110 € ab. Damit sind netto noch342 € zu zahlen.Die Höhe des Nettogehalts muss Elternteil A genau anhand der Gehaltsabrechnungen nachweisen. Idealerweise einigen sich die Elterngemeinsam auf den Unterhalt anhand dieser Tabelle. Falls dies nicht möglich ist, kann man entweder kostenlos eine Beistandschaft beim Jugendamt am Wohnort beantragen oder gerichtlich den Unterhalt feststellen lassen. Dazu ist aber Unterstützung durch einen Anwalt nötig.

Sollte der Unterhalt nicht oder nur teilweise erfolgen, kann über das Jugendamt des Wohnorts Unterhaltsvorschuss beantragt werden, bis die komplette Situation geklärt ist.

Anmerkung: Auch wenn die Trennung schwierig war, sollte man versuchen, eine faire Lösung für beide Eltern zu finden, was den Unterhalt und dem Umgang angeht. Das eine hat auch (leider) nichts mit dem anderen zu tun. Auch wenn vielleicht der Unterhalt nicht oder nur schleppend gezahlt wird, hat das Kind / die Kinder das Recht auf den Umgang mit dem anderen Elternteil.

Einkommen

Wenn die Kinderbetreuung gewährleistet ist und man selbständig oder angestellt arbeitet, dann zählt natürlich auch das Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit dazu.

Leistungen nach Sozialgesetzbuch

Wer kein eigenes Einkommen hat, kann auch Wohngeld und/oder Hartz IV beim Sozialamt beantragen.Ebenfalls gibt es noch einen Kinderzuschlag für geringverdienende Eltern.

Steuern für Alleinerziehende

Wer Einkommen aus selbständiger oder angestellter Arbeit bekommt, muss natürlich auch Steuern zahlen. Wenn Ihr als Alleinerziehende mit Eurem Kind alleine lebt und kein anderer Erwachsener im Haushalt gemeldet ist und Ihr das Kindergeld bezieht, könnt ihr Steuerklasse 2 beantragen.  Dies ist sogar auch rückwirkend für mehrere Jahre möglich, solltet Ihr das nicht gewusst oder vergessen haben. Für das aktuelle Jahr reicht es, die Steuerklasse sogar noch im Dezember nachzumelden. Dazu müsst ihr bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung die Änderung beantragen.

Entlastungsbeitrag

Normalerweise werden 1.908 € als Entlastungsbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt. Aufgrund der besonderen Corona-Lage gibt es ausnahmsweise für 2020 UND 2021 einen erhöhten Entlastungsbetrag von 4.008 €. Dies sollte spätestens ab September 2020 bei allen Arbeitgebern elektronisch geändert worden sein. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 € für das 2. und alle weiteren Kinder. Falls dies bei Euch nicht direkt in der Lohnsteuer auf Eurer Gehaltsabrechnung geändert wurde, solltet ihr eine Steuererklärung am Jahresende machen.Die von Euch im Laufe des Jahres zuviel bezahlte Steuer wird um den Entlastungsbetrag reduziert und ihr bekommt das Geld vom Staat auf jeden Fall zurück.

Etwas aufwändiger ist die Zahlung des Entlastungsbetrags für 2 und mehrere Kinder. Dies muss mit separaten Formularen des Finanzamts beantragt werden. (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, Anlage Kinder). Ob dies bei Euch schon richtig zugeordnet ist, könnt Ihr in Eurer Steuererklärung des Vorjahres nachprüfen.

Ebenso ist es mit dem Unterhalt des Elternteils A. Falls dieser seinen Unterhaltsverpflichtungen im laufenden Jahr nicht nachkommen konnte, steht Euch für dieses Jahr der komplette Kinderanteil zu. Was ist damit gemeint? Solltet ihr Eltern eines Kindes sein, so habt ihr steuerlich „ein halbes Kind“ auf Eurer Lohnsteuerkarte, bei zwei Kinder dann ein ganzes Kind, usw.

Bei der Steuererklärung könnt Ihr Euch für die Monate, für die der Unterhalt nicht gezahlt wurde, das Kind komplett zurechnen. Dazu solltet Ihr die Bescheide für Unterhaltsvorschuss Eurer Steuererklärung beifügen. Auch damit verringert sich die zu zahlende Steuer und Ihr bekommt Geld zurück.

Buchtipp: Finanzplaner für Alleinerziehende - Geld und Recht - Staatliche Hilfen, Steuerersparnisse (Christine Finke)

 

Anmerkung: Ihr  seht , die Klärung der Finanzen ist ein notwendiges Thema für alle alleinerziehenden Eltern. Termine bei den Behörden wie Jugendamt und Sozialamt sind sicherlich in vielen Fällen notwendig, dazu solltet Ihr jedoch gut vorbereitet sein. Gerne könnt Ihr uns dazu allgemeine Fragen stellen, wir können jedoch nicht jeden Einzelfall im Detail klären.

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