Vom Mindestunterhalt der neuen Düsseldorfer Tabelle über den Mehr- und Sonderbedarf
Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. Unterhaltspflichtig sind demnach insbesondere Eltern ihren Kindern, aber auch Kinder gegenüber ihren Eltern. Der Kindes-unterhalt ist dabei der wichtigste Fall des Verwandtenunterhalts. Der Vortrag mit Rechtsanwältin Julia Zatschler stellt die Besonderheiten dieses Unterhaltsanspruches dar und erläutert die Bestimmung des Kindesunterhaltes anhand der Leitlinien des Unterhaltsbedarfs der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Im Anschluss ist Zeit für Fragen. Das Angebot ist kostenfrei.
Der Vortrag findet online via Zoom statt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden per Email zwei Stunden vor Beginn.